MusterklauselWir empfehlen allen Parteien, die auf die Schiedsgerichtsbarkeit der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen und Streitigkeiten vom bilateralen Schiedsgericht entscheiden lassen wollen, folgende Schiedsgerichtsklausel in ihren Verträgen zu vereinbaren:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden unter Ausschuss des ordentlichen Rechtsweges nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer durch ein Schiedsgericht abschließend entschieden. Diese bezieht sich auch auf etwaige Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsordnung.“
Ergänzende empfehlenswerte Vereinbarungen:
„a) Der Ort des Schiedsverfahrens ist ......“
„b) die Anzahl der Schiedsrichter beträgt ……“
„c) Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ......“
„d) Das anwendbare materielle Recht ist ……“
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